Terminvereinbarung
Mit einer Verordnung (Rezept) Ihres Arztes vereinbaren wir gemeinsam einen Termin über eine sprachtherapeutische Erstuntersuchung oder Therapie. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.
Je nach Bedarf führe ich die Therapie durch
- in meiner Praxis
- bei Ihnen zu Hause
- in Krankenhäusern
- in Altenzentren
- in Schulen
- in Kindergärten oder
- sonstigen Institutionen